Rechtssatz
Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich ? wenn auch nur vorläufig ? durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach Paragraph 1431, ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach Paragraph 1042, ABGB gegen den, der sich ? wenn auch nur vorläufig ? durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126987Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
09.02.2023