RS OGH 2022/12/21 2Ob157/10t, 5Ob140/22g

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Veröffentlicht am 21.12.2022
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Rechtssatz

Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich ? wenn auch nur vorläufig ? durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach Paragraph 1431, ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach Paragraph 1042, ABGB gegen den, der sich ? wenn auch nur vorläufig ? durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126987

Im RIS seit

11.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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