RS OGH 2023/1/17 2Ob2/16g, 2Ob217/22h

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Veröffentlicht am 17.01.2023
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Rechtssatz

Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch analog § 1435 ABGB grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch analog Paragraph 1435, ABGB grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bereicherungsanspruch, Geschäftsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130644

Im RIS seit

28.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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