Rechtssatz
Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch analog § 1435 ABGB grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.Auch bei Pflegeleistungen setzt der Anspruch analog Paragraph 1435, ABGB grundsätzlich nur die Erkennbarkeit der Erwartung einer Gegenleistung voraus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bereicherungsanspruch, GeschäftsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130644Im RIS seit
28.04.2016Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023