Norm
ZPO §462Rechtssatz
Beschlüsse des Erstgerichts, die im Zusammenhang mit der Stoffsammlung stehen und die nach § 462 ZPO im Rahmen der Berufung bekämpft werden, sind der Bekämpfung der Mängelrüge der Berufung zuzuordnen.Beschlüsse des Erstgerichts, die im Zusammenhang mit der Stoffsammlung stehen und die nach Paragraph 462, ZPO im Rahmen der Berufung bekämpft werden, sind der Bekämpfung der Mängelrüge der Berufung zuzuordnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134357Im RIS seit
14.06.2023Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023