RS OGH 2023/6/28 6Ob56/21k; 6Ob214/21w; 6Ob36/22w; 6ObA1/22y

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Veröffentlicht am 28.06.2023
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Norm

DSGVO Art6 Abs1

Rechtssatz

Art 6 DSGVO regelt jene Tatbestände, die eine Verarbeitung von Daten rechtfertigen. Nach Art 6 Abs 1 UAbs 1 DSGVO können auch mehrere Erlaubnisnormen nebeneinander bestehen. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich alle Tatbestände gleichwertig sind und nicht etwa die Einwilligung zwingend neben einem weiteren Tatbestand erfüllt sein muss.Artikel 6, DSGVO regelt jene Tatbestände, die eine Verarbeitung von Daten rechtfertigen. Nach Artikel 6, Absatz eins, UAbs 1 DSGVO können auch mehrere Erlaubnisnormen nebeneinander bestehen. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich alle Tatbestände gleichwertig sind und nicht etwa die Einwilligung zwingend neben einem weiteren Tatbestand erfüllt sein muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133706

Im RIS seit

27.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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