Norm
StGB §218 Abs1aRechtssatz
Die Verletzung der Würde iSd § 218 Abs 1a StGB ist nicht am subjektiven Empfinden des Opfers zu messen, vielmehr ist insoweit ein objektiver Maßstab anzulegen.Die Verletzung der Würde iSd Paragraph 218, Absatz eins a, StGB ist nicht am subjektiven Empfinden des Opfers zu messen, vielmehr ist insoweit ein objektiver Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134495Im RIS seit
13.10.2023Zuletzt aktualisiert am
13.10.2023