RS OGH 2023/10/5 7Ob156/10g; 5Ob4/23h

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Veröffentlicht am 05.10.2023
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Rechtssatz

Auch die Geltendmachung des Anspruchs im dafür vorgesehenen Außerstreitverfahren unterbricht die Verjährung (so schon 3 Ob 23/10v).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126318

Im RIS seit

22.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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