RS OGH 2023/10/23 4Ob34/09t; 4Ob104/11i; 4Ob61/16y; 4Ob130/18y; 4Ob72/20x; 4Ob97/22a; 6Ob205/22y

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Veröffentlicht am 23.10.2023
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Norm

UrhG §87a

Rechtssatz

Ein Rechnungslegungsbegehren ist nur berechtigt, soweit die Zahlungsansprüche, zu deren Bezifferung es dient, aus dem Vorbringen des Klägers und dem festgestellten Sachverhalt zumindest dem Grunde nach abzuleiten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124718

Im RIS seit

11.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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