Norm
ABGB §928Rechtssatz
Die Zusage des Freiseins von Servituten verpflichtet selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung.
Anmerkung
gegenteilig zu RS0018508;Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134685Im RIS seit
19.03.2024Zuletzt aktualisiert am
19.03.2024