Norm
ASVG §264 Abs5Rechtssatz
Dagegen, dass unter dem Begriff „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG die aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten „Einkünfte" im Sinn des Einkommensteuerrechts (ohne Einbeziehung der vorgeschriebenen und bezahlten Sozialversicherungsbeiträge) zu verstehen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.Dagegen, dass unter dem Begriff „Einkommen" im Sinn des Paragraph 264, Absatz 5, ASVG die aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten „Einkünfte" im Sinn des Einkommensteuerrechts (ohne Einbeziehung der vorgeschriebenen und bezahlten Sozialversicherungsbeiträge) zu verstehen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125348Im RIS seit
11.08.2009Zuletzt aktualisiert am
28.03.2024