Norm
IO §2 Abs2Rechtssatz
Der insolvente Ehegatte kann einen nach Insolvenzeröffnung entstandenen Aufteilungsanspruch wirksam geltend machen und das Aufteilungsverfahren einleiten, weil der Anspruch vor gerichtlicher Geltendmachung noch nicht der Exekution unterworfen ist und daher nicht die Insolvenzmasse betrifft.
Anmerkung
Zur Verfahrensführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Antragstellung vgl RS0134903.Entscheidungstexte
Schlagworte
Antragslegitimation, SchuldnerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134902Im RIS seit
26.09.2024Zuletzt aktualisiert am
10.01.2025