Norm
KBGG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Für die Heranziehung des zweiten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG nicht erforderlich.Für die Heranziehung des zweiten Satzes des Paragraph 31, Absatz 2, KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des Paragraph 31, Absatz 2, KBGG nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128672Im RIS seit
13.05.2013Zuletzt aktualisiert am
24.06.2024