Norm
StPO §34Rechtssatz
Ein enger sachlicher Zusammenhang mehrerer Taten iSd § 37 Abs 1 StPO ist ua dann gegeben, wenn es in mehreren Verfahren auf dieselben Beweismittel, insbesonders auf die Aussagen derselben Zeugen oder jeweils des einen Angeklagten im Verfahren gegen den anderen ankommt. In diesem Sinn kann auch die falsche Beweisaussage einer Person in einer bestimmten Sache als konnex zu dieser Sache selbst anzusehen sein.Ein enger sachlicher Zusammenhang mehrerer Taten iSd Paragraph 37, Absatz eins, StPO ist ua dann gegeben, wenn es in mehreren Verfahren auf dieselben Beweismittel, insbesonders auf die Aussagen derselben Zeugen oder jeweils des einen Angeklagten im Verfahren gegen den anderen ankommt. In diesem Sinn kann auch die falsche Beweisaussage einer Person in einer bestimmten Sache als konnex zu dieser Sache selbst anzusehen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127579Im RIS seit
09.03.2012Zuletzt aktualisiert am
08.07.2024