RS OGH 2024/6/25 7Ob189/11m; 1Ob191/16v; 6Ob180/21w; 4Ob51/23p; 4Ob191/23a

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Veröffentlicht am 25.06.2024
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Rechtssatz

Art 3 Abs 2 RL 2000/31/EG ? umgesetzt in Österreich durch § 20 ECG ? statuiert das sogenannte Herkunftslandprinzip, nach welchem der Anbieter eines in einem der Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstes der Informationsgesellschaft grundsätzlich nur den ? in den koordinierten Bereich der Richtlinie fallenden ? Rechtsvorschriften seines Herkunftsstaats unterliegt.Artikel 3, Absatz 2, RL 2000/31/EG ? umgesetzt in Österreich durch Paragraph 20, ECG ? statuiert das sogenannte Herkunftslandprinzip, nach welchem der Anbieter eines in einem der Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstes der Informationsgesellschaft grundsätzlich nur den ? in den koordinierten Bereich der Richtlinie fallenden ? Rechtsvorschriften seines Herkunftsstaats unterliegt.

Das Herkunftslandprinzip wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. § 21 ECG enthält die in Art 3 Abs 3 in Verbindung mit dem Anhang der RL 2000/31/EG genannten Bereiche, welche allgemein von der Geltung des Herkunftslandprinzips ausgenommen sind. § 22 ECG sieht in Umsetzung von Art 3 Abs 4 RL 2000/31/EG vor, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall zum Schutz besonderer Interessen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Herkunftslandprinzip abweichende Maßnahmen treffen können.Das Herkunftslandprinzip wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Paragraph 21, ECG enthält die in Artikel 3, Absatz 3, in Verbindung mit dem Anhang der RL 2000/31/EG genannten Bereiche, welche allgemein von der Geltung des Herkunftslandprinzips ausgenommen sind. Paragraph 22, ECG sieht in Umsetzung von Artikel 3, Absatz 4, RL 2000/31/EG vor, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall zum Schutz besonderer Interessen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Herkunftslandprinzip abweichende Maßnahmen treffen können.

Entscheidungstexte

  • RS0127975">7 Ob 189/11m
    Entscheidungstext OGH 09.05.2012 7 Ob 189/11m
    Veröff: SZ 2012/54
  • RS0127975">1 Ob 191/16v
    Entscheidungstext OGH 23.11.2016 1 Ob 191/16v
    Vgl auch; Beisatz: AGB?Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage. Das Herkunftsprinzip des § 20 Abs 1 ECG gilt nicht, weil § 21 Z 6 ECG davon vertragliche Schuldverhältnisse in Bezug auf Verbraucherverträge einschließlich der gesetzlichen Informationspflichten, die einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidung zum Vertragsabschluss haben, ausnimmt; darunter fallen auch vorvertragliche Schutz? und Aufklärungspflichten. (T1)
  • RS0127975">6 Ob 180/21w
    Entscheidungstext OGH 02.02.2022 6 Ob 180/21w
    Vgl
  • RS0127975">4 Ob 51/23p
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.10.2023 4 Ob 51/23p
    nur: Das Herkunftslandprinzip wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. § 21 ECG enthält die in Art 3 Abs 3 in Verbindung mit dem Anhang der RL 2000/31/EG genannten Bereiche, welche allgemein von der Geltung des Herkunftslandprinzips ausgenommen sind. (T2)
    Beisatz wie T1 nur: Das Herkunftsprinzip des § 20 Abs 1 ECG gilt nicht, weil § 21 Z 6 ECG davon vertragliche Schuldverhältnisse in Bezug auf Verbraucherverträge einschließlich der gesetzlichen Informationspflichten, die einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidung zum Vertragsabschluss haben, ausnimmt; darunter fallen auch vorvertragliche Schutz? und Aufklärungspflichten. (T3)
    Beisatz: Hinsichtlich der gegenüber Verbrauchern einzuhaltenden Informationspflichten nach dem FAGG gilt das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-RL daher nicht. Aufgrund der klaren Regelung des § 21 Z 6 ECG ist die Berufung auf die deutsche Rechtslage nicht vertretbar (4 Ob 96/19z Pkt 1.2). (T4)
  • RS0127975">4 Ob 191/23a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.06.2024 4 Ob 191/23a
    vgl; Beisatz: Hier: mit Ausführungen zum Digital Services Act, VO (EU) 2022/2065. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127975

Im RIS seit

29.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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