Norm
StGB §28 Abs1Rechtssatz
Unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume bilden ein und dieselbe Unterhaltsverletzung; ein Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat ist daher verfehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128941Im RIS seit
29.08.2013Zuletzt aktualisiert am
12.11.2024