Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.09.2024 2 Ob 138/24v
Beisatz: Dies kann nicht ohne weiteres auf U-Bahnzüge übertragen werden, weil deren Bremsungen – abgesehen von Entgleisungen – immer „spurhaltend“ sind und die Gefahrenlage im Hinblick auf den Transport von teils stehenden und nicht durch Gurte gesicherten, sitzenden Fahrgästen nicht vergleichbar ist. (T2)