Norm
ASVG §264 Abs5 Z5Rechtssatz
Unter einem „Versorgungssystem" wird -im Unterschied zu einem Versicherungssystem - in der Regel eine Altersversorgung verstanden, bei der die Leistungen nicht von einer Versichertengemeinschaft sondern aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124610Im RIS seit
16.04.2009Zuletzt aktualisiert am
14.04.2025