RS OGH 2025/3/26 4Ob205/09i; 4Ob195/10w; 6Ob71/24w

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Veröffentlicht am 26.03.2025
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Rechtssatz

Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv § 25c KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv Paragraph 25 c, KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126112

Im RIS seit

09.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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