Norm
ABGB §1346 Abs2Rechtssatz
Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv § 25c KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv Paragraph 25 c, KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126112Im RIS seit
09.09.2010Zuletzt aktualisiert am
28.05.2025