RS OGH 2025/6/24 1Ob199/22d; 1Ob234/22a; 1Ob207/22f; 1Ob220/22t; 1Ob33/23v; 1Ob194/22v; 1Ob150/24a;

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Veröffentlicht am 24.06.2025
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Norm

MRK Art2
MRK Art8

Rechtssatz

Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Art 2 und Art 8 EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Artikel 2 und Artikel 8, EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134356

Im RIS seit

14.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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