Norm
MRK Art2Rechtssatz
Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Art 2 und Art 8 EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Artikel 2 und Artikel 8, EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134356Im RIS seit
14.06.2023Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025