Norm
ABGB §177 Abs4Rechtssatz
Auch bei Zugrundelegung der vom Verfassungsgerichtshof vorgenommenen Auslegung ist aber die Festlegung der hauptsächlichen Betreuung durch einen Elternteil, sei diese auch bloß nomineller Natur zur Schaffung eines Anknüpfungspunkts für verschiedene Rechtsnormen, jedenfalls erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
DoppelresidenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130918Im RIS seit
07.10.2016Zuletzt aktualisiert am
07.08.2025