Norm
StPO §285 Abs1Rechtssatz
Für den Beginn der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde sieht das Gesetz nicht mehr als die Urteilszustellung vor, auf die von § 271 Abs 6 StPO verlangte Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls kommt es nicht an (11 Os 19/09t, 20/09i, 21/09m).Für den Beginn der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde sieht das Gesetz nicht mehr als die Urteilszustellung vor, auf die von Paragraph 271, Absatz 6, StPO verlangte Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls kommt es nicht an (11 Os 19/09t, 20/09i, 21/09m).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124905Im RIS seit
23.05.2009Zuletzt aktualisiert am
21.08.2025