Norm
StGB §70 Abs1 Z1Rechtssatz
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130766Im RIS seit
21.06.2016Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025