Norm
GRGB §10Rechtssatz
Indem der Erneuerungswerber - in Verkennung des Erfordernisses einer (hinreichenden) Sachverhaltsbasis für ein Werturteil - mit eigenständigen und spekulativen Erwägungen zu einer vom Antragsteller bloß geäußerten politischen Kritik und politischen Bewertung der Amtstätigkeit der Bundesministerin die dazu konträren, zuvor bezeichneten Urteilsfeststellungen zum Bedeutungsinhalt der inkriminierten Textstellen in Frage stellt, verfehlt er den Bezugspunkt des geltend gemachten Rechtsbehelfs.
Anmerkung
Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125393Im RIS seit
24.05.2017Zuletzt aktualisiert am
29.10.2025