Norm
ZPO §65Rechtssatz
Ein an ein unzuständiges Gericht gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist in sinngemäßer Anwendung des § 44 JN dem zuständigen Gericht zu übermitteln.Ein an ein unzuständiges Gericht gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 44, JN dem zuständigen Gericht zu übermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131152Im RIS seit
09.02.2017Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025