RS OGH 2025/9/30 1Ob251/11k; 4Ob67/12z; 8Ob39/12m; 6Ob53/13g; 4Ob135/13a; 1Ob104/14x; 4Ob23/22v; 6Ob

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Veröffentlicht am 30.09.2025
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Rechtssatz

Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des Erwerbspreises gegen Rückstellung der erworbenen Werte) ablehnt oder Schadenersatz überhaupt verweigert. Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar ? etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat ?, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben.

Entscheidungstexte

  • RS0127761">1 Ob 251/11k
    Entscheidungstext OGH 31.01.2012 1 Ob 251/11k
  • RS0127761">4 Ob 67/12z
    Entscheidungstext OGH 02.08.2012 4 Ob 67/12z
    Vgl
  • RS0127761">8 Ob 39/12m
    Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 Ob 39/12m
    Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung für ein Feststellungsbegehren ist aber jedenfalls, dass die klagende Partei ihr Feststellungsinteresse begründet und darlegt, weshalb ihr die an sich mögliche Leistungsklage im konkreten Fall nicht zumutbar ist, oder welche derzeit noch nicht bekannten künftigen Schäden ihr aus dem Anlassfall erwachsen könnten. (T1)
  • RS0127761">6 Ob 53/13g
    Entscheidungstext OGH 28.08.2013 6 Ob 53/13g
    Vgl auch; Beis wie T1
  • RS0127761">4 Ob 135/13a
    Entscheidungstext OGH 17.12.2013 4 Ob 135/13a
    Vgl auch; Beis wie T1
  • RS0127761">1 Ob 104/14x
    Entscheidungstext OGH 17.06.2014 1 Ob 104/14x
    Vgl
  • RS0127761">4 Ob 23/22v
    Entscheidungstext OGH 23.02.2022 4 Ob 23/22v
    Vgl; nur: Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar ? etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat ?, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben. (T2)
    Beis wie T1
  • RS0127761">6 Ob 192/21k
    Entscheidungstext OGH 06.04.2022 6 Ob 192/21k
    Vgl; Beis wie T1
  • RS0127761">10 Ob 17/24h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.05.2024 10 Ob 17/24h
    Beisatz wie T1
  • RS0127761">1 Ob 120/25s
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.09.2025 1 Ob 120/25s
    Beisatz: Hier: Zukünftige Umsatzeinbußen durch die Vermietung von Geschäftsflächen an Konkurrenzgesellschaften trotz einer Konkurrenzschutzklausel. (T3)

Schlagworte

Recht oder Rechtsverhältnis; Schadenersatzansprüche; künftiger Schaden; Feststellungsbegehren; Abgrenzung vom Leistungsbegehren; alsbaldiges rechtliches Interesse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127761

Im RIS seit

12.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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