RS OGH 2025/10/21 2Ob195/09d; 2Ob186/10g; 2Ob110/12h; 9ObA97/17f; 6Ob153/18w; 3Ob176/18f; 5Ob166/19a

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Veröffentlicht am 21.10.2025
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Rechtssatz

Sind die Kläger nur formelle Streitgenossen, haften sie im Revisionsverfahren analog § 46 Abs 1 ZPO jeweils nur entsprechend ihrem Anteil am Revisionsinteresse.Sind die Kläger nur formelle Streitgenossen, haften sie im Revisionsverfahren analog Paragraph 46, Absatz eins, ZPO jeweils nur entsprechend ihrem Anteil am Revisionsinteresse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125635

Im RIS seit

17.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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