Norm
MRG §12a Abs3Rechtssatz
In der jüngeren als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird nunmehr übereinstimmend die Ansicht vertreten, dass ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse den Machtwechsel zwar indiziert, die konkreten Auswirkungen aber jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Ergibt eine solche Prüfung, dass trotz Änderung der rechtlichen Verhältnisse keine wirtschaftliche Änderung eintritt, weil am Ende eines Vorgangs unveränderte Machtverhältnisse stehen, ist kein Anhebungsrecht bewirkt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
MachtwechseltheorieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125715Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026