Norm
MRK Art35 Abs3Rechtssatz
Nach § 363a StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ? neben denjenigen des II. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ? die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 MRK an, zielt doch der Antrag darauf ab, unter Vorwegnahme der (von der konditionalen Einleitung in § 363a Abs 1 StPO angesprochenen) meritorischen (eine Grundrechtsverletzung bejahenden) Entscheidung dieses Gerichtshofs gleich deren Umsetzung zu verlangen (vgl Art 46 Abs 1 MRK). Da der EGMR eine Grundrechtsverletzung nur feststellen kann, wenn die Beschwerde den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 MRK entspricht, sind diese ? von den Besonderheiten überstaatlicher Beschwerdeführung und der Erweiterung des Rechtsbehelfs auf sämtliche in Österreich garantierten Grund? und Menschenrechte abgesehen ? auch gegenüber dem Obersten Gerichtshof maßgeblich.Nach Paragraph 363 a, StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ? neben denjenigen des römisch zwei. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ? die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Artikel 35, MRK an, zielt doch der Antrag darauf ab, unter Vorwegnahme der (von der konditionalen Einleitung in Paragraph 363 a, Absatz eins, StPO angesprochenen) meritorischen (eine Grundrechtsverletzung bejahenden) Entscheidung dieses Gerichtshofs gleich deren Umsetzung zu verlangen vergleiche Artikel 46, Absatz eins, MRK). Da der EGMR eine Grundrechtsverletzung nur feststellen kann, wenn die Beschwerde den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Artikel 35, MRK entspricht, sind diese ? von den Besonderheiten überstaatlicher Beschwerdeführung und der Erweiterung des Rechtsbehelfs auf sämtliche in Österreich garantierten Grund? und Menschenrechte abgesehen ? auch gegenüber dem Obersten Gerichtshof maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128394Im RIS seit
14.02.2017Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026