Norm
GOG §85Rechtssatz
Das Erfordernis der erheblichen Rechtsfrage nach § 85 Abs 5 Satz 2 GOG ist auf alle im Zuge eines Verfahrens nach § 85 GOG ergehenden selbständig anfechtbaren Entscheidungen anzuwenden.Das Erfordernis der erheblichen Rechtsfrage nach Paragraph 85, Absatz 5, Satz 2 GOG ist auf alle im Zuge eines Verfahrens nach Paragraph 85, GOG ergehenden selbständig anfechtbaren Entscheidungen anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130080Im RIS seit
02.07.2015Zuletzt aktualisiert am
06.03.2026