Norm
MRG §16 Abs8Rechtssatz
Im Fall eines unwirksam befristeten Mietverhältnisses iSd § 29 Abs 3 lit a MRG genügt der Zugang einer einseitigen, auf Anerkenntnis des Bestehens eines unbefristeten Mietverhältnisses gerichteten Erklärung des Vermieters, um die Fristen des § 16 Abs 8 S 2 und 3 MRG auszulösen.Im Fall eines unwirksam befristeten Mietverhältnisses iSd Paragraph 29, Absatz 3, Litera a, MRG genügt der Zugang einer einseitigen, auf Anerkenntnis des Bestehens eines unbefristeten Mietverhältnisses gerichteten Erklärung des Vermieters, um die Fristen des Paragraph 16, Absatz 8, S 2 und 3 MRG auszulösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134477Im RIS seit
03.10.2023Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026