TE Bvwg Erkenntnis 2026/3/25 W601 2267255-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.03.2026
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten