Norm
AHK §11Rechtssatz
Aus § 11 AHK iVm § 23 Abs 1 und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rechtsanwalt kommt insoweit ein Wahlrecht zu.Aus Paragraph 11, AHK in Verbindung mit Paragraph 23, Absatz eins und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rechtsanwalt kommt insoweit ein Wahlrecht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135508Im RIS seit
13.10.2025Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025