Norm
StGB §304Rechtssatz
Der unmittelbare Täter nach § 307 StGB ist wegen einer Bestechungshandlung nicht gleichzeitig wegen (§ 12 zweiter oder dritter Fall,) § 304 StGB zu bestrafen. § 307 StGB verdrängt die Strafbarkeit der Beteiligung an § 304 StGB kraft materieller Subsidiarität.Der unmittelbare Täter nach Paragraph 307, StGB ist wegen einer Bestechungshandlung nicht gleichzeitig wegen (Paragraph 12, zweiter oder dritter Fall,) Paragraph 304, StGB zu bestrafen. Paragraph 307, StGB verdrängt die Strafbarkeit der Beteiligung an Paragraph 304, StGB kraft materieller Subsidiarität.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135460Im RIS seit
06.08.2025Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025