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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §7 Abs4Rechtssatz
Auch die Umstände, die für das Strafgericht bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nach § 46 StGB zu berücksichtigen sind, können für die Wertungskriterien nach § 7 Abs. 4 FSG und damit für die Verkehrszuverlässigkeitsprognose von Bedeutung sein (vgl. VwGH 24.1.2006, 2005/11/0159; VwGH 21.2.2006, 2003/11/0025; 21.3.2006, 2005/11/0153 [VwSlg. 16.868/A]).Auch die Umstände, die für das Strafgericht bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nach Paragraph 46, StGB zu berücksichtigen sind, können für die Wertungskriterien nach Paragraph 7, Absatz 4, FSG und damit für die Verkehrszuverlässigkeitsprognose von Bedeutung sein vergleiche VwGH 24.1.2006, 2005/11/0159; VwGH 21.2.2006, 2003/11/0025; 21.3.2006, 2005/11/0153 [VwSlg. 16.868/A]).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024110027.L02Im RIS seit
10.12.2024Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024