Norm
StGB §21 Abs1Rechtssatz
Im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB ist Bezugspunkt der Mängelrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) die Gesamtheit der Feststellungen zu den für die Entscheidung über die Begehung und die Subsumtion der (Anlass-)Tat einschließlich der Zurechnungsunfähigkeit bedeutsamen Tatsachen.Im Verfahren zur Unterbringung nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB ist Bezugspunkt der Mängelrüge (Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 5, StPO) die Gesamtheit der Feststellungen zu den für die Entscheidung über die Begehung und die Subsumtion der (Anlass-)Tat einschließlich der Zurechnungsunfähigkeit bedeutsamen Tatsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135227Im RIS seit
04.12.2024Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025