Norm
ABGB §43Rechtssatz
Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf § 43 ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf Paragraph 43, ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gebäudenamensrecht, Namensrecht, bekanntes GebäudeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134947Im RIS seit
26.11.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024