Norm
ABGB §871Rechtssatz
Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom gewährleistungsberechtigten Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach Paragraph 932, Absatz 4, ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom gewährleistungsberechtigten Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134856Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024