RS OGH 2024/6/26 9Ob67/23b

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Veröffentlicht am 26.06.2024
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Norm

ABGB §871
ABGB §932
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
  1. ABGB § 932 heute
  2. ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2021
  3. ABGB § 932 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001
  4. ABGB § 932 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom gewährleistungsberechtigten Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach Paragraph 932, Absatz 4, ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom gewährleistungsberechtigten Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.

Entscheidungstexte

  • RS0134856">9 Ob 67/23b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 9 Ob 67/23b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134856

Im RIS seit

06.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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