Norm
B-VG Art140aRechtssatz
Ein beim Verfassungsgerichtshof eingeleitetes Normprüfungsverfahren schließt eine weitere Entscheidung im Verfahren aus, wenn der Normprüfantrag für die Entscheidung präjudiziell sein könnte, nicht aber wenn sich die Entscheidung auf eine nicht vom Normprüfungsverfahren betroffene Rechtsgrundlage stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134325Im RIS seit
16.05.2023Zuletzt aktualisiert am
01.06.2023