Norm
ABGB §765 Abs2Rechtssatz
Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. § 765 Abs 2 ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach § 789 ABGB zu schließen ist.Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. Paragraph 765, Absatz 2, ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach Paragraph 789, ABGB zu schließen ist.
Anmerkung
Siehe zur Verjährung auch RS0133859Entscheidungstexte
Schlagworte
Haftung Geschenknehmer, VerjährungsfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134241Im RIS seit
01.03.2023Zuletzt aktualisiert am
01.03.2023