TE OGH 2022/12/16 14Ns103/22s

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Veröffentlicht am 16.12.2022
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Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2022 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann und Dr. Setz-Hummel LL.M. in der Maßnahmenvollzugssache des * F* AZ 15 BE 14/20v des Landesgerichts Steyr, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 denDer Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2022 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann und Dr. Setz-Hummel LL.M. in der Maßnahmenvollzugssache des * F* AZ 15 BE 14/20v des Landesgerichts Steyr, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]       * F* hat nach Rechtskraft der Entscheidung über die bedingte Entlassung seinen Wohnsitz in den Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Wien verlegt, von dem das Vollzugsverfahren mit geringerem Aufwand weitergeführt werden kann. Es liegt daher ein wichtiger Grund im Sinn des § 39 Abs 1 StPO (iVm § 17 Abs 1 Z 3 und § 163 StVG) vor (RIS-Justiz RS0088481 [T4]). [1] * F* hat nach Rechtskraft der Entscheidung über die bedingte Entlassung seinen Wohnsitz in den Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Wien verlegt, von dem das Vollzugsverfahren mit geringerem Aufwand weitergeführt werden kann. Es liegt daher ein wichtiger Grund im Sinn des Paragraph 39, Absatz eins, StPO in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 3 und Paragraph 163, StVG) vor (RIS-Justiz RS0088481 [T4]).

Textnummer

E137125

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:0140NS00103.22S.1216.000

Im RIS seit

28.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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