§ 163 StVG Ergänzende Bestimmungen

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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