RS OGH 2022/2/22 8Ob9/22i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2022
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Norm

IO §167 Abs4

Rechtssatz

Eine Berichtigung der Bezeichnung des Insolvenzverfahrens ist auch bei einer auf einer unrichtigen Rechtsansicht des Gerichts fußenden Fehlbezeichnung möglich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Konkursverfahren, Sanierungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133942

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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