Norm
IO §7 Abs1Rechtssatz
Text: Eine Verfahrensunterbrechung nach § 7 Abs 1 IO tritt auch durch die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung ein.Text: Eine Verfahrensunterbrechung nach Paragraph 7, Absatz eins, IO tritt auch durch die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung ein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Unterbrechung, Verfahrensunterbrechung, Insolvenzeröffnung, Insolvenzverfahren, Eröffnung eines Sanierungsverfahrens, EigenverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133903Im RIS seit
05.04.2022Zuletzt aktualisiert am
05.04.2022