Norm
ZPO §159Rechtssatz
Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung.Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß Paragraphen 181, ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
InsolvenzverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103501Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2026