RS OGH 2022/1/3 20Ds21/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.01.2022
beobachten
merken

Norm

StGB §31a
RL-BA 2015 §28

Rechtssatz

Die in § 31a StGB genannten Umstände allerdings sind solche, die Tatfragen des konkreten Falls betreffen, nicht aber nachträglich erkannte Rechtsfehler. Anpassung an eine veränderte Normensituation ermöglicht die in Rede stehende (auf die Bemessung von Sanktionen abstellende) Bestimmung genau so wenig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133842

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten