Norm
StGB §92Rechtssatz
Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 zweiter Satz ABGB).Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst vergleiche Paragraph 137, Absatz 2, zweiter Satz ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133835Im RIS seit
17.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2023