RS OGH 2021/11/18 12Os112/21v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2021
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Norm

StGB §92

Rechtssatz

Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 zweiter Satz ABGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133835

Im RIS seit

17.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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