Norm
StPO §467 Abs2Rechtssatz
Auch wenn das Berufungsgericht einzelne Nichtigkeitsgründe ohne deren deutliche und bestimmte Bezeichnung nicht berücksichtigen kann (§ 467 Abs 2 StPO), zieht die (rechtzeitige) bloße Erklärung, die Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe zu ergreifen (§ 464 Z 1 StPO), die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO zugunsten des Angeklagten nach sich.Auch wenn das Berufungsgericht einzelne Nichtigkeitsgründe ohne deren deutliche und bestimmte Bezeichnung nicht berücksichtigen kann (Paragraph 467, Absatz 2, StPO), zieht die (rechtzeitige) bloße Erklärung, die Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe zu ergreifen (Paragraph 464, Ziffer eins, StPO), die Rechtsvermutung des Paragraph 467, Absatz 3, StPO zugunsten des Angeklagten nach sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133774Im RIS seit
08.11.2021Zuletzt aktualisiert am
10.11.2021