RS Vwgh 2018/2/22 Ra 2017/09/0049

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Veröffentlicht am 22.02.2018
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2
DO Wr 1994 §18 Abs2

Rechtssatz

Der in § 18 Abs. 2 Wr DO 1994 geregelte - das dienstliche und das außerdienstliche Verhalten betreffende - Maßstab weist (wie auch der insoweit vergleichbare § 43 Abs. 2 BDG 1979) auf die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw. nach dem Willen des Gesetzgebers genießen soll, hin. Das zu schützende Rechtsgut liegt dabei in der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und des dafür erforderlichen Ansehens der Beamtenschaft (vgl. VwGH 15.9.2004, 2002/09/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017090049.L01

Im RIS seit

21.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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