RS OGH 2020/11/25 7Ob156/20x

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Veröffentlicht am 25.11.2020
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Rechtssatz

Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind in der Regel als Kapitalzahlungen und nur in Ausnahmefällen als Rente zu erbringen.

Entscheidungstexte

  • RS0133389">7 Ob 156/20x
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 7 Ob 156/20x
    Beisatz: Hier: Eine Klausel wie in Art 7.8 AUVB 2013, nach der ab dem 75. Lebensjahr anstelle einer Kapitalleistung nur eine Rente ausbezahlt werden soll, ist nach § 864a ABGB unwirksam. (T1); Veröff: SZ 2020/106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133389

Im RIS seit

17.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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