Norm
MPG §6Rechtssatz
Ist ein Medizinprodukt (In-vitro-Diagnostika) mit einer CE-Kennzeichnung versehen, ist lauterkeitsrechtlich davon auszugehen, dass ein Inverkehrbringen des Produkts nicht gegen § 6 MPG verstößt.Ist ein Medizinprodukt (In-vitro-Diagnostika) mit einer CE-Kennzeichnung versehen, ist lauterkeitsrechtlich davon auszugehen, dass ein Inverkehrbringen des Produkts nicht gegen Paragraph 6, MPG verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133387Im RIS seit
20.01.2021Zuletzt aktualisiert am
19.05.2023