RS OGH 2024/5/28 2Ob195/19v; 2Ob171/20s; 2Ob106/20g; 2Ob166/20f; 2Ob79/24t

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Veröffentlicht am 06.08.2020
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Norm

ABGB idF ErBRÄG 2015 §782
ABGB idF ErbRÄG 2015 §783

Rechtssatz

Eine Schenkung ist nach § 783 Abs 1 Satz 1 ABGB nur dann unbefristet hinzuzurechnen, wenn der Beschenkte sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörte.Eine Schenkung ist nach Paragraph 783, Absatz eins, Satz 1 ABGB nur dann unbefristet hinzuzurechnen, wenn der Beschenkte sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schenkung, Hinzurechnung, Anrechnung, Pflichtteil, Pflichtteilsberechtigte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133335

Im RIS seit

18.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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